ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE TEILNAHME AM GLÜCKSSPIEL
1. EINLEITUNGSBESTIMMUNGEN
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Glücksspielen regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Teilnehmern an Glücksspielen, die vom Unternehmen Trans World Hotels & Entertainment, a.s. mit Sitz in Česká Kubice 64, Česká Kubice, PLZ 345 32, ID-Nr.: 64358267, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Pilsen, Abteilung B, Einlage 492, betrieben werden, in Bezug auf die Bedingungen der Teilnahme und des Betriebs des Bonus Programms (BP).
1.2. Für die Zwecke dieser Bedingungen haben die folgenden Begriffe die unten angegebene Bedeutung:
BP |
Bezeichnet das Bonusprogramm Bonus Program. |
AML-Gesetz |
Bezeichnet das Gesetz Nr. 253/2008 Slg. über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus, in der geltenden Fassung. |
Punktekonto |
Bezeichnet das im CMS für die PC-karte geführte Spielerkonto, auf dem alle vom Spieler erspielten Punkte zum Zwecke seiner Teilnahme am BP erfasst werden. |
CMS |
Bezeichnet das interne System vom TWHE (Casino Management System). |
Glücksspiel |
Bezeichnet ein technisches Glücksspiel, das gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. e) des Glücksspielgesetzes betrieben wird, und ein Live-Glücksspiel, das gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. f) des Glücksspielgesetzes betrieben wird. |
Spielplan |
Bezeichnet den Spielplan für technische Spiele und/oder den Spielplan für Live-Spiele, die von TWHE betrieben werden, der in Übereinstimmung mit dem Glücksspielgesetz bereitgestellt wird und vom Finanzministerium der Tschechischen Republik genehmigt wurde. |
Spieler |
Bezeichnet eine interessierte Person, die sich persönlich registriert, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und den Registrierungsprozess in Übereinstimmung mit dem Glücksspielgesetz und den Spielplänen abgeschlossen hat und daher zur Teilnahme an von TWHE betriebenen Glücksspielen berechtigt ist. |
Player Card Karte |
Bezeichnet die Kundenkarte, die von TWHE an alle Spieler ausgegeben wird, um die Teilnahme an Glücksspielen zu ermöglichen, die von TWHE in Übereinstimmung mit dem Glücksspielgesetz, den Glücksspiellizenzen und Spielplänen betrieben werden. |
Multiplikator |
Ein vom Betreiber festgelegter Koeffizient zur Berechnung des Anspruchs auf zugewiesene Punkte. |
PAC |
Player Account Card-karte ist das bei TWHE gemäß dem Glücksspielgesetz eingerichtete Spielkonto, das auf die Person registriert ist, die sich zum Spielen bei TWHE angemeldet hat. |
Partner |
Bezeichnet die Geschäftspartner von TWHE, die berechtigt sind, am Betrieb und der Organisation des BP teilzunehmen. |
Bedingungen |
Bezeichnet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Glücksspielen. |
Niederlassung oder Niederlassungen |
Bezeichnet die TWHE-Betriebe, die sich an den folgenden Adressen befinden: • Česká Kubice 64 |
Registrierung |
Bezeichnet den im Spielplan dargelegten Registrierungsprozess. |
TWHE oder Betreiber |
Bezeichnet die Trans World Hotels & Entertainment,a.s. mit Sitz in Česká Kubice 64, Česká Kubice, Postleitzahl 345 32, ID-Nr.: 64358267 |
Antragsteller |
Bezeichnet eine natürliche Person, die älter als 18 Jahre ist und an der Teilnahme am Treueprogramm „Premium Players Club“ sowie an den von TWHE betriebenen Glücksspielen interessiert ist. |
Glücksspielgesetz |
Bezeichnet das Gesetz Nr. 186/2016 Slg. zu Glücksspielen in seiner geltenden Fassung. |
1.3. An den von TWHE in den Niederlassungen betriebenen Glücksspielen dürfen nur die Antragsteller teilnehmen, die ihre Registrierung bei TWHE zu diesem Zweck abgeschlossen haben, verbunden mit der Erstellung eines Benutzerkontos und der Zuweisung einer PAC, und zwar zu den im Spielplan und in diesen AGB festgelegten Bedingungen, und die darüber hinaus alle weiteren in der Gesetzgebung der Tschechischen Republik, insbesondere im Glücksspielgesetz und im AML-Gesetz, festgelegten Bedingungen erfüllen und die vorgeschreiben Mindestgebühr für den Verzehr der angebotenen Erfrischungen zu entrichten.
2. REGISTRIERUNG
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den in den Niederlassungen betriebenen Glücksspielen ist nur natürlichen Personen über 18 Jahren gestattet.
2.2. Zur Registrierung ist der Antragsteller verpflichtet, persönlich in der Niederlassung zu erscheinen und dabei TWHE alle von TWHE und den gesetzlichen Vorschriften geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen (z. B. durch Ausfüllen des von TWHE zur Verfügung gestellten Formulars oder auf eine andere von TWHE festgelegte Art und Weise) und anschließend den Registrierungsprozess in der im jeweiligen Spielplan und in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Art und Weise abzuschließen.
2.3. Ein Antragsteller, der persönlich die Registrierung beantragt hat, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, den Registrierungsprozess abgeschlossen hat und zur Teilnahme an den Glücksspielen berechtigt ist, wird zum Spieler und gleichzeitig zum Teilnehmer am BP, es sei denn, er hat die Mitgliedschaft abgelehnt. TWHE ist berechtigt, den Abschluss der Registrierung zu den im Spielplan festgelegten Bedingungen abzulehnen; in diesem Fall ist der Antragsteller nicht zur Teilnahme an den von TWHE betriebenen Glücksspielen berechtigt.
2.4. Eine Registrierung darf nur in einer Niederlassung durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Registrierung ist TWHE verpflichtet, den Spieler im Einklang mit und gemäß der im Spielplan, dem Glücksspielgesetz und dem AML-Gesetz festgelegten Bedingungen zu identifizieren und zu überprüfen.
2.5. Jede Person darf nur eine PAC bei TWHE haben und nur einmal Teilnehmer am BP sein.
2.6. Die Rechte und Pflichten, die mit der Teilnahme des Spielers am Glücksspiel beim Betreiber verbunden sind, können nicht an eine dritte Person übertragen werden.
2.7. Im Zusammenhang mit der Zuteilung der PAC wird dem Antragsteller ein Anmeldekennwort in Form eines PIN-Codes zugeteilt. Sobald dieses zugewiesen ist, wird der Antragsteller zum Spieler. Der Spieler ist verpflichtet, die Anmelde-PIN bei der ersten Anmeldung zur PAC zu ändern. Der Antragsteller (bzw. der Spieler) ist verpflichtet, die Anmelde-PIN geheim zu halten, damit sie nicht von Dritten missbraucht werden kann.
2.8. Stellt TWHE zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit der PAC fest, dass die Anlage der PAC und die Registrierung auf der Grundlage ungültiger, falscher oder unvollständiger Informationen vorgenommen wurde, ist TWHE berechtigt, den Spieler für die Teilnahme am Glücksspiel zu sperren, einschließlich jeglicher Bewegung von Geldern auf dem Konto des Spielers, bis der Spieler TWHE alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat, die gültig, vollständig und wahrheitsgemäß sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden.
2.9. Der Spieler ist verpflichtet, TWHE alle Änderungen seiner persönlichen oder sonstigen Daten, die er TWHE bei der Registrierung oder jederzeit während Gültigkeit der PAC zur Verfügung gestellt hat, stets innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der jeweiligen Änderung in einer TWHE-Niederlassung mitzuteilen. Der Spieler muss die Änderungen persönlich direkt in der Niederlassung von TWHE oder durch Zusendung eines beglaubigten Dokuments an die Kontaktadresse von TWHE oder eine Niederlassung anzeigen.
2.10. Die weiteren Bedingungen für die Registrierung und die Gültigkeitsdauer einer PAC sind im Spielplan geregelt.
3. BONUS PROGRAMM
3.1. Das BP ist ein Treueprogramm, das TWHE für Spieler durchführt. Das BP zielt darauf ab, Spielern durch die Zuteilung von Treuepunkten für Spielaktivitäten gemäß vorher festgelegter Bedingungen, für weitere Aktivitäten der Spieler in den Niederlassungen und für die Teilnahme an verschiedenen Marketingwettbewerben und -aktionen, die vom Betreiber organisiert werden, größere Vorteile zu bieten. An Durchführung und Organisation des BP können sich Partner von TWHE, d. h. natürliche und juristische Personen, gleichermaßen beteiligen.
3.2. Zu Teilnehmern am BP werden alle Spieler, die bei TWHE die Registrierung zur PAC abschließen, sich mit den Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 12.1 dieser Geschäftsbedingungen vertraut gemacht haben und im Rahmen der Registrierung keinen Widerspruch gegen die Anmeldung zum BP eingelegt haben.
3.3. Zu Teilnehmern am BP können keine Personen werden, die Selbstbeschränkungsmaßnahmen nach dem Glücksspielgesetz unterliegen. Für den Fall, dass ein Spieler während seiner Teilnahme am BP Selbstbeschränkungsmaßnahmen ergreift, gilt das in Artikel 9.5. dieser Geschäftsbedingungen festgelegte Verfahren und der Spieler wird zum Zeitpunkt der Löschung der Punkte vom Punktekonto aus dem BP ausgeschlossen.
3.4. Jede Player Card-Karte ist auch eine BP-Mitgliedskarte, die dazu dient, den Spieler und das BP bei der Abgabe von Wetten in den Niederlassungen zu identifizieren, Treuepunkte auf dem PAC-Konto des BP-Teilnehmers zu sammeln und zu verwenden, den Punktestand auf dem PC-Konto des BP-Teilnehmers zu erfassen und festzuhalten sowie alle weiteren Vorteile einer Teilnahme am BP zu nutzen. Die Player Card-Karte ist nicht auf Dritte übertragbar und ist Eigentum von TWHE. Jedes BP-Mitglied darf nur eine Player Card-Karte aktiviert haben.
3.5. Um die Vorteile und Vergünstigungen einer Teilnahme am BP zu erhalten, muss der Spieler die Player Card-Karte dem Mitarbeiter, der die Transaktion durchführt, vorlegen oder sie während des automatischen Check-in-Prozesses am Terminal verwenden.
3.6. Dem Spieler wird ein Status gemäß den in Anhang 1 zu diesen Bedingungen aufgeführten vordefinierten Kriterien zugewiesen.
3.7. Die Mitarbeiter einer Niederlassung haben das Recht, die Player Card-Karte einzubehalten, wenn sie von einer anderen Person als dem Spieler, der Inhaber der Player Card-Karte ist, vorgelegt wird. TWHE hat das Recht, die Identität des Einreichers der Player Card-Karte jederzeit anhand eines persönlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) zu überprüfen, um festzustellen, ob die Player Card-Karte von ihrem berechtigten Inhaber vorgelegt wird.
3.8. Jeder Spieler ist verpflichtet, die Player Card-Karte vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Player Card-Karte ist der Spieler verpflichtet, dies umgehend TWHE in einer der Niederlassungen mitzuteilen. Ein Duplikat der Player Card-Karte kann Spielern in jeder Niederlassung ihrer Wahl ausgehändigt werden.
3.9. TWHE ist berechtigt, eine PAC jederzeit zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die PAC entgegen den Bestimmungen des Spielplans manipuliert wurde. Die PAC wird erst dann entsperrt, wenn der Betreiber dem Verdacht nachgegangen ist. Der Spieler wird über die Sperrung der PAC informiert. Mit der Sperrung der PAC wird gleichzeitig auch das BP-Konto gesperrt.
3.10. Unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit der PAC oder der Kündigung der PAC durch den Spieler ist der Spieler verpflichtet, die Player Card-Karte an TWHE in einer beliebigen TWHE-Niederlassung zurückzugeben.
4. BP PUNKTEKONTO, PUNKTE UND SAMMELN VON PUNKTEN
4.1. Der aktuelle Saldo des BP-Punktekontos kann durch Anmeldung in die PAC am Bildschirm eines Terminals oder durch die Mitarbeiter an einer beliebigen Kasse einer Niederlassung eingesehen werden. Der Saldo kann auf Anforderung auch über jedes beliebige technische Gerät auf dem Drucker an der Casino-Kasse ausgedruckt werden.
4.2. Der Spieler hat die Möglichkeit, für seine Spielaktivität, durch die Einhaltung der Bedingungen von Verbraucherwettbewerben oder anderen von TWHE durchgeführten Bonusprogrammen Punkte auf dem Punktekonto zu sammeln.
4.3. Für den Wert eines Punktes und dessen Umrechnung vom Punktekonto in Bargeld gilt die Regel 100 Punkte = 1 Euro.
5. SAMMELN VON PUNKTEN FÜR DAS PUNKTEKONTO DURCH SPIELAKTIVITÄTEN
5.1. Punkte aus der Spielaktivität des Spielers werden dem Punktekonto des Spielers wie folgt gutgeschrieben:
5.1.1. Die Berechnung der Punkte, die dem BP-Punktekonto bei technischen Spielen gutgeschrieben werden, erfolgt auf der Grundlage der Summe der vom Spieler getätigten kumulativen Einsätze, multipliziert mit dem Gewinnprozentsatz des Spiels gemäß dem für das Spiel geltenden Spielplan und dem von TWHE für den Zeitraum festgelegten Multiplikatorwert für die Dauer der Teilnahme am PAC-Konto (z. B. wenn der Spieler einen kumulativen Einsatz von 500 EUR tätigt und das Spiel einen Gewinnprozentsatz von 8 % aufweist, erhält der Spieler 100 Punkte auf sein PB-Punktekonto). Punkte für Spielaktivitäten an technischen Geräten, d. h. an Geräten, die für den Betrieb von technischen Spielen nach dem jeweiligen Spielplan vorgesehen sind, werden über das CMS vollautomatisch gutgeschrieben.
5.1.2. Die Berechnung der Punkte, die dem BP-Punktekonto bei Live-Spielen gutgeschrieben werden, basiert auf dem ungefähren Durchschnittswert der vom Spieler getätigten Einsätze, multipliziert mit der ungefähren Anzahl der Spiele und der ungefähren Gewinnquote des Spieltyps und dem von TWHE festgelegten Multiplikator (wenn z. B. der Spieler einen durchschnittlichen Einsatz von 10 € und eine ungefähre Anzahl von 50 Einsätzen pro Spielaktivität beim Roulette hat, erhält der Spieler 44 Punkte auf dem BP-Punktekonto gutgeschrieben).
5.1.3. Punkte werden auch im Rahmen der Programme Loyalty Player und Junket Partner gutgeschrieben. Die Regeln dieser Programme sind in diesen Bedingungen in Anhang 2 beigefügt.
6. GUTSCHRIFT VON PUNKTEN AUF DAS PUNKTEKONTO DURCH ANDERE AKTIVITÄTEN
6.1. TWHE bietet Spielern außerdem regelmäßig die Möglichkeit, bei weiteren Aktivitäten im Rahmen von Verbraucherwettbewerben und Bonusprogrammen Punkte zu sammeln. Eine Beschreibung einiger dieser Verbraucherwettbewerbe und Bonusprogramme ist in Anlage 3 zu diesen Geschäftsbedingungen aufgeführt.
6.2. Die vollständigen Regeln des jeweiligen Verbraucherwettbewerbs bzw. Bonusprogramms werden stets vor Beginn des Wettbewerbs bekannt gegeben und sind während der gesamten Dauer der Aktion an der Rezeption der jeweiligen TWHE-Niederlassung erhältlich.
7. EINTAUSCHEN VON PUNKTEN VOM PUNKTEKONTO
7.1. Der Spieler hat die Möglichkeit, seine Punkte auf dem Punktekonto der PAC automatisch in Bargeld umzutauschen, indem er sich über den Touchscreen am technischen Gerät und per PIN bei der PAC anmeldet.
7.2. Der Spieler hat außerdem die Möglichkeit, Punkte von seinem Punktekonto an der Kasse der Niederlassung umzutauschen.
7.3. Punkte vom Punktekonto können nur auf folgende Weise eingetauscht (verwendet) werden:
7.3.1. Umtausch von Punkten in Bargeld; dieser muss immer an der Kasse der Niederlassung erfolgen, wobei der Wert des Bargeldes die von der spezifischen Gesetzgebung festgelegte Grenze nicht überschreiten darf und mindestens 10 € betragen muss;
7.3.2. Eintausch von Punkten des Punktekontos in Höhe von mindestens 500 Punkten über ein auf einem technischen Gerät installierten elektronischen Terminal gegen Bargeld in €;
7.3.3. Verwendung von Punkten für den Kauf von Waren an der Kasse oder Rezeption einer von TWHE betriebenen Niederlassung;
7.3.4. Verwendung von Punkten für den Erwerb von Dienstleistungen an der Rezeption einer von TWHE betriebenen Niederlassung;
7.3.5. Verwendung von Punkten zum Erwerb von Geschenkgutscheinen, Coupons, Rabattgutscheinen usw. an der Kasse der Niederlassung.
8. VERWALTUNG DER PUNKTE AUF DEM PAC-PUNKTEKONTO
8.1. Die im Rahmen von BP auf dem PAC-Punktekonto verwalteten Punkte und die historischen Daten über ihre Nutzung durch den Spieler werden im CMS-Konto und im PAC des Spielers aufgezeichnet. Ein Spieler kann einen Auszug des Punktekontos nur persönlich in einer Niederlassung anfordern. Der Kontoauszug wird nach bestem Wissen und Gewissen ohne unangemessene Verzögerung von TWHE ausgestellt.
8.2. Punkte sind nicht auf einen anderen Spieler übertragbar und können nicht auf ein anderes PAC-Punktekonto übertragen werden.
8.3. Spieler können ihre Punkte jederzeit einlösen oder umtauschen, vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen, jedoch nicht später als 180 Tage, nachdem sie der PAC im Rahmen des BP gutgeschrieben wurden. Alle Punkte mit einem Datum ihrer Gutschrift, das mehr als 180 Tage zurückliegt, werden vom CMS-System automatisch vom Punktekonto der PAC gelöscht. TWHE nimmt die Löschung automatisch vor, ohne den Spieler darüber zu benachrichtigen.
8.4. Für den Fall, dass Punkte aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses (z. B. einer angeordneten Schließung der Filialen) verfallen, ist der Spieler berechtigt, von TWHE eine Gutschrift im Gegenwert der verfallenen Punkte zu verlangen. Bei einem begründeten Antrag schreibt TWHE die Punkte innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Antragstellung dem PAC-Punktekonto gut.
9. BEENDIGUNG DER TEILNAHME AM BP
9.1. Jeder Spieler hat die Möglichkeit, seine Teilnahme am BP freiwillig zu kündigen. Ein Spieler kann die Kündigung der Teilnahme am BP in jeder Niederlassung beantragen. Der Antrag auf Kündigung muss persönlich oder durch einen mit amtlich beglaubigter Unterschrift versehenen Antrag an die TWHE-Kontaktadresse erfolgen.
9.2. TWHE ist berechtigt, die Teilnahme eines Spielers am BP im Falle eines vermuteten Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen durch den Spieler oder im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln im Rahmen der Spielpläne bis zu einer endgültigen Entscheidung durch TWHE auszusetzen.
9.3. TWHE ist berechtigt, die Teilnahme eines Spielers am BP jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, zu beenden. In diesem Fall muss TWHE den Spieler in angemessener Weise über die Beendigung seiner Teilnahme am BP informieren. TWHE verpflichtet sich, im Falle der Beendigung der Teilnahme des Spielers am BP nicht diskriminierend zu handeln.
9.4. Zum Zeitpunkt der Kündigung der PAC oder der Beendigung der Teilnahme des Spielers am BP-Treueprogramm werden alle zum Zeitpunkt der Kündigung ungenutzten Punkte ohne Rückerstattung gelöscht und für ungültig erklärt.
9.5. Jeder Spieler, der von der Möglichkeit der Selbstbeschränkung nach dem Glücksspielgesetz Gebrauch macht, ist verpflichtet, sich dem Punktekonto gutgeschriebene Punkte sofort auszahlen zu lassen. In begründeten Fällen verlängert sich diese Frist auf maximal 7 Tage ab dem Zeitpunkt der Änderung der Einstellungen für Selbstbeschränkungsmaßnahmen durch den Betreiber. Nach diesem Datum werden gutgeschriebene Punkte gelöscht. Das gleiche Verfahren gilt, wenn dem Spieler das Betreten der Einrichtung aus einem in den Spielplänen oder den in der Tschechischen Republik geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Grund untersagt wird. Die Frist für die Auszahlung der dem Punktekonto gutgeschriebenen Punkte beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Grund für den Ausschluss des Spielers aus der Niederlassung eintritt.
9.6. Spieler haben die Möglichkeit, die Wiederaufnahme in das BP-Treueprogramm zu beantragen, wenn die Gültigkeit ihrer PAC wiederhergestellt ist oder wenn die Hindernisse, die zur Aussetzung ihrer Teilnahme im BP-Treueprogramm geführt haben, beseitigt sind, wobei alle in den Spielplänen festgelegten Regeln zu beachten sind.
10. REKLAMATIONEN
10.1. Jegliche Einwände des Spielers gegen die Art und Weise und die Höhe der dem BP-Punktekonto gutgeschrieben Punkte müssen vom Spieler während des Besuchs der Niederlassung, bei dem die Punkte hätten gutgeschrieben werden sollen, oder innerhalb von sieben (7) Tagen nach diesem Besuch vorgebracht werden. Spätere Reklamationen bezüglich der Gutschrift von Punkten werden wegen verspäteter Meldung nicht anerkannt.
10.2. Der Spieler ist verpflichtet, sich mit etwaigen Einwänden oder Beschwerden bezüglich der Punktegutschrift direkt an die Leitung der Niederlassung oder an die TWHE-Abteilung für Spieler- und Kundenbetreuung zu wenden. Der Spieler ist berechtigt, eine Beschwerde schriftlich an den Betreiber oder an die TWHE-Kontaktadresse zu richten. Die Beschwerde wird innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreichung bearbeitet und der Spieler wird über die Bearbeitung der Beschwerde schriftlich an seine Postadresse oder per E-Mail informiert.
10.3. Das Recht zur endgültigen Entscheidung über Ansprüche, Einwände oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem ABP-Treueprogramm liegt ausschließlich bei TWHE.
11. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
11.1. TWHE kann das BP-Treueprogramm jederzeit ohne Rückerstattung beenden.
11.2. TWHE kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. TWHE verpflichtet sich, Sie über Änderungen der Bedingungen für die Mitgliedschaft zu informieren, indem die neuen Bedingungen mindestens 14 Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen auf der TWHE-Website www.palasino.eu und in schriftlicher Form an den Rezeptionen der Niederlassungen veröffentlicht werden.
11.3. TWHE ist berechtigt, die Formel und den Multiplikator für die Punktegutschrift gemäß Artikel 5.1 dieser AGB sowie den Wert des Umtauschs von Punkten in einen monetaren Gegenwert zu ändern. TWHE ist außerdem berechtigt zu bestimmen, für welche Produkte, Dienstleistungen und Live-Spiele keine BP-Punkte gutgeschrieben werden.
11.4. Wenn der Spieler mit den Änderungen der Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, seine Teilnahme am BP zu kündigen. Sobald die neuen Bedingungen in Kraft getreten sind, wird davon ausgegangen, dass der Spieler die Änderungen akzeptiert hat, sobald er seine persönliche Glücksspielkonto-Karte PAC benutzt hat.
12. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
12.1. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten während des Vertragsabschlusses, der Registrierung, der Teilnahme am Glücksspiel und auch der Teilnahme am Treueprogramm verarbeitet werden. Detaillierte Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Spielers sind im Dokument „Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Informace o zpracování osobních údajů) enthalten, das auf der Website www.palasino.eu und in gedruckter Form auch an der Rezeption aller Niederlassungen erhältlich ist.
12.2. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass vom Betreiber im Casino des Betreibers Fotos gemacht werden können, auf denen das Bild des Spielers zu sehen sein kann. Diese Fotos können zum Zwecke der Werbung für den Betreiber weiter verbreitet werden, insbesondere in sozialen Medien, auf der Website des Betreibers und in Drucksachen. Sofern der Spieler mit der Aufnahme von Fotos, auf denen sein Konterfei zu sehen ist, nicht einverstanden ist, muss er dies den Mitarbeitern des Casinos des Betreibers mitteilen.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
13.1. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Spielplan haben die Bestimmungen des Spielplans Vorrang.
13.2. Diese Bedingungen sind ab dem 1. Mai 2022 gültig und wirksam und ersetzen die ursprünglichen Bedingungen vollständig.
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